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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Seiner Zuständigkeit sind insbesondere vorbehalten:

  • die Änderung der Satzung der Vereinigung;
  • die Bestätigung eines oder mehrerer Verwaltungsratsmitglieder nach Ernennung durch die nationalen Sektionen;
  • die Abberufung eines oder mehrerer Verwaltungsratsmitglieder auf Vorschlag der nationalen Sektionen;
  • die Genehmigung des Haushalts und der Rechnungsabschlüsse der Zentralorgane der Vereinigung und die Bestellung der Rechnungsprüfer;
  • die freiwillige Auflösung von AIACE.

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