Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Seiner Zuständigkeit sind insbesondere vorbehalten:
- die Änderung der Satzung der Vereinigung;
- die Bestätigung eines oder mehrerer Verwaltungsratsmitglieder nach Ernennung durch die nationalen Sektionen;
- die Abberufung eines oder mehrerer Verwaltungsratsmitglieder auf Vorschlag der nationalen Sektionen;
- die Genehmigung des Haushalts und der Rechnungsabschlüsse der Zentralorgane der Vereinigung und die Bestellung der Rechnungsprüfer;
- die freiwillige Auflösung von AIACE.